AGB


§1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§2 Maklerprovision

Bei Vertragsabschluss ist die Maklerprovision fällig..

§3 Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden..

§4 Informationspflicht

Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des Beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler Ferder rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit veranlasst wurde.
Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Ferder die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§5 Eigentümerangaben

Ferder Immobilien weist darauf hin, das die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Ferder Immobilien nicht auf Richtigkeit überprüft worden sind.
Es ist die Sache des Auftraggebers dem Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Makler, der die Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§6 Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert..

§7 Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§8 Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart..

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